Stand: 15. September 2026 | Gültig für alle Dienstleistungen von Civanto, Fallmerayerstraße 9A, 80796 München
Als Auftragnehmer bezeichnet diese AGB die Firma Civanto, Inhaber Thomas Bergmann, Fallmerayerstraße 9A, 80796 München.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer Civanto und dem Auftraggeber über die Planung, Lieferung und Installation automatischer Bewässerungssysteme sowie damit verbundene Wartungs- und Reparaturleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Ein Angebot im Sinne dieser AGB ist eine schriftliche oder per E-Mail übermittelte Leistungsbeschreibung mit Preisangabe, die der Auftragnehmer auf Basis einer Vor-Ort-Besichtigung erstellt. Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zur schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder per E-Mail annimmt. Die mündliche Beauftragung bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Preisanpassungen nach Angebotserteilung sind möglich, wenn sich nach Auftragserteilung wesentliche Umstände ändern (z.B. unerwartete Bodenverhältnisse, Leitungsverlegungshindernisse), die im Angebot nicht vorhersehbar waren. Über solche Änderungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Typische Leistungen umfassen die Planung des Bewässerungssystems, die Lieferung der Materialien, die Installation der Komponenten, die Inbetriebnahme sowie die Einweisung des Auftraggebers. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot beschrieben sind, sind nicht Bestandteil des Vertrags.
Zusatzleistungen, die nach Auftragserteilung vereinbart werden, sind gesondert zu vergüten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum Zeitpunkt der Arbeiten Zugang zum Grundstück, zu Wasseranschlüssen und zur Stromversorgung (soweit erforderlich) besteht.
Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung und Abnahme der Leistung fällig, sofern im Angebot keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Bei Aufträgen über 2.000 Euro (brutto) kann eine Anzahlung von bis zu 30 % bei Auftragserteilung vereinbart werden.
Im Verzugsfall schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB). Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
Vereinbarte Ausführungsfristen sind Richtwerte. Verzögerungen durch unvorhergesehene Umstände (Witterung, Lieferengpässe, nicht erkennbare Bodenverhältnisse) berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Fristverlängerung. Über absehbare Verzögerungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber zeitnah.
Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass die erbrachte Leistung vertragsgemäß ist und er sie als erfüllt betrachtet. Sie kann schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Inbetriebnahme des Systems) erfolgen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten führt der Auftragnehmer eine gemeinsame Abnahme mit dem Auftraggeber durch. Festgestellte Mängel werden im Abnahmeprotokoll vermerkt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
Die Gewährleistungsfrist für Mängel an der Installation beträgt 2 Jahre ab Abnahme gemäß §§ 634 ff. BGB. Für gelieferte Materialien und Geräte gelten die Gewährleistungsfristen der jeweiligen Hersteller. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung).
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Winterisierung, Eingriffe Dritter oder höhere Gewalt.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Im Übrigen ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB. Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl entscheidend ist, sowie bei vollständig erbrachten Dienstleistungen nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers. Details zum Widerrufsrecht werden im Angebot gesondert mitgeteilt.
Gelieferte Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferten Waren zurückzufordern, soweit dies technisch ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO und BDSG.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist München. Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nehmen nicht daran teil.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.